La Domenica Del Corriere - Urteil gegen Ex-NPD-Politiker wegen Anschlags auf Notunterkunft rechtskräftig

Börse
Goldpreis -0.66% 2636.5 $
MDAX -0% 25705.13
DAX 0.68% 19984.32
Euro STOXX 50 0.84% 4898.88
TecDAX 0.71% 3452.27
SDAX 1.14% 13722.06
EUR/USD -0.02% 1.0424 $
Urteil gegen Ex-NPD-Politiker wegen Anschlags auf Notunterkunft rechtskräftig
Urteil gegen Ex-NPD-Politiker wegen Anschlags auf Notunterkunft rechtskräftig

Urteil gegen Ex-NPD-Politiker wegen Anschlags auf Notunterkunft rechtskräftig

Mehr als sechs Jahre nach dem Brandanschlag auf eine geplante Flüchtlingsunterkunft im brandenburgischen Nauen hat der Bundesgerichtshof (BGH) das Urteil gegen den früheren NPD-Politiker Maik S. bestätigt. Der dritte Strafsenat verwarf eine Revision des Angeklagten gegen ein Urteil des Potsdamer Landgerichts, wie das Gericht am Mittwoch mitteilte. Die Entscheidung fiel demnach bereits am 12. Januar.

Textgröße:

Die Richter in der brandenburgischen Landeshauptstadt hatten S. im August vergangenen Jahres zu einer Haftstrafe von acht Jahren und drei Monaten verurteilt. Dabei ging es in dem Prozess nicht mehr um die Frage der Schuld, sondern um die Höhe der Gesamtstrafe. Der BGH fand bei der Überprüfung des Urteils keine Rechtsfehler, weshalb das Potsdamer Urteil nun rechtskräftig ist.

Bei dem Anschlag wurde im August 2015 die Sporthalle einer Schule, die als Notunterkunft für Flüchtlinge vorgesehen war, völlig zerstört. S. wurde dafür und für andere Delikte im Jahr 2017 erstmals zu insgesamt neuneinhalb Jahren Haft verurteilt. Der BGH hob das Urteil jedoch auf.

In einem zweiten Verfahren erhielt S. 2019 eine Gesamtstrafe von sieben Jahren und neun Monaten Haft. Der BGH bestätigte dieses Urteil im Februar 2021 weitgehend, hob jedoch die Gesamtstrafe auf, weshalb das Landgericht Potsdam erneut über diese verhandelte.

In einem Zivilprozess wurden S. und zwei Mittäter zudem im August vergangenen Jahres zu einer Zahlung von Schadenersatz in Höhe von knapp 2,9 Millionen Euro verurteilt. In dem Verfahren hatte die Ostdeutsche Kommunalversicherung die Kosten für den Wiederaufbau der Halle eingefordert.

G.Tomaselli--LDdC